AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

formelCuP GmbH

für Qualitätsmanagement, Beratung, Auditierung, Zertifizierung, Schulungen und weitere Dienstleistungen

Stand: September 2026

Anbieter und Vertragspartner

Vertragspartner ist:

formelCuP GmbH
Franckestraße 2
06110 Halle (Saale)

Postanschrift:
Brachwitzer Straße 16
06118 Halle (Saale)

Vertreten durch die Geschäftsführer:
Prof. Dr. Michael Schwerdtfeger und Patrick Schmidt

Telefon: 0345 689 251 78
Mobil: 0177 5711406
E-Mail: info@formelcup.de

Registergericht: Amtsgericht Stendal
Handelsregister: HRB 37654
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE463271915

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der formelCuP GmbH – nachfolgend „formelCuP“ – und ihren Auftraggebern.

Sie gelten insbesondere für:

Qualitätsmanagement und QM-Beratung,

Auditierung und Auditbegleitung,

Zertifizierungsleistungen,

Schulungen und Workshops,

Hospitationen,

Praxis- und Einrichtungsbegehungen,

Erstellung, Prüfung und Überarbeitung von QM-Dokumentationen,

Organisations- und Prozessentwicklung,

Online-Beratung sowie

individuell vereinbarte Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Auftraggeber können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.

Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers gelten nur, wenn formelCuP ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Grundlage des Vertrags ist grundsätzlich ein individuell erstelltes Angebot von formelCuP.

Das Angebot enthält insbesondere die vereinbarten Leistungen, den Leistungsumfang, die Vergütung und – soweit erforderlich – den vorgesehenen Leistungszeitraum.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot unterzeichnet oder in Textform verbindlich annimmt und formelCuP die Annahme bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.

Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und gegebenenfalls gesondert vergütet.

§ 3 Leistungserbringung

formelCuP erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

Beratungs- und QM-Leistungen werden, soweit vereinbart, an den tatsächlichen Strukturen und Anforderungen der jeweiligen Einrichtung ausgerichtet.

Ziel der Beratung ist ein nachvollziehbares, praxisnahes und wirksames Qualitätsmanagement.

Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet formelCuP eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, behördlichen oder sonstigen Erfolg.

Die Verantwortung für betriebliche Entscheidungen, die Umsetzung von Empfehlungen und die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen verbleibt beim Auftraggeber, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

§ 4 Preise und Kostentransparenz

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

formelCuP arbeitet grundsätzlich mit transparent kalkulierten Fest- beziehungsweise Inklusivpreisen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wird.

Sind Fahrt-, Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten, werden diese nicht zusätzlich berechnet.

Zusätzliche Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts anderes ausgewiesen wird.

Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Soweit im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung.

Bei größeren Projekten kann im jeweiligen Angebot eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes vereinbart werden.

Abweichende Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder individuelle Zahlungspläne können ausdrücklich vereinbart werden.

Bei längerfristigen Projekten können vereinbarte Teil- oder Abschlagsrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt gestellt werden.

Die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug bleiben unberührt.

§ 6 Termine, Verschiebungen und Stornierungen

Vereinbarte Termine für Audits, Beratungen, Schulungen, Hospitationen und Begehungen sind verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, streben formelCuP und der Auftraggeber zunächst eine einvernehmliche Terminverschiebung an.

Bei einer endgültigen, vom unternehmerischen Auftraggeber zu vertretenden Absage eines verbindlich vereinbarten Termins kann formelCuP eine pauschale Entschädigung von 15 % des auf die abgesagte Leistung entfallenden vereinbarten Preises verlangen.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte vorrangig.

§ 7 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere QM-Dokumentationen, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Nachweise, Aufzeichnungen, Ansprechpartner sowie erforderliche Zugänge zu Räumen und Betriebsbereichen gehören.

Der Auftraggeber stellt die bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen vollständig und zutreffend zur Verfügung.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können eine entsprechende Anpassung des Leistungs- und Terminplans erforderlich machen.

§ 8 QM-Beratung und Organisationsentwicklung

Beratungsleistungen können insbesondere die Entwicklung, Einführung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen, Prozessen und Organisationsstrukturen umfassen.

Empfehlungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Beratung vorliegenden Informationen und der vereinbarten Aufgabenstellung.

Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen verbleibt beim Auftraggeber.

QM-Beratung stellt keine Rechts-, Steuer- oder individuelle medizinische Beratung dar, soweit eine solche Leistung nicht ausdrücklich gesondert vereinbart und durch entsprechend befugte Personen erbracht wird.

§ 9 Auditierung

Audits dienen der systematischen Bewertung des Qualitätsmanagementsystems anhand der vereinbarten Kriterien.

Grundlage, Ziel und Umfang sowie gegebenenfalls anzuwendende normative Anforderungen werden für den jeweiligen Auftrag festgelegt.

Auditfeststellungen können insbesondere Stärken, Abweichungen, Hinweise, Empfehlungen und Verbesserungspotenziale umfassen.

Ein Audit ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene behördliche, technische oder sonstige Fachprüfung.

Die Durchführung eines Audits begründet keine Garantie für eine spätere Zertifizierung oder Entscheidung einer Behörde oder sonstigen Stelle.

§ 10 Zertifizierungsleistungen / formelCert

Soweit Zertifizierungsleistungen vereinbart werden, werden diese nach dem für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Zertifizierungsverfahren durchgeführt.

Gegenstand können insbesondere Qualitätsmanagementsysteme nach den vereinbarten Anforderungen der DIN EN ISO 9001 und/oder DIN EN ISO 15224 sein.

Beratung, Auditvorbereitung und Zertifizierungsentscheidung sind fachlich voneinander zu unterscheiden.

Eine vorherige Beratung oder Auditvorbereitung begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Zertifikats.

Voraussetzung für die Zertifikatserteilung ist die Erfüllung der für das jeweilige Zertifizierungsverfahren festgelegten Anforderungen.

Die Entscheidung über die Zertifikatserteilung richtet sich nach dem jeweils zugrunde liegenden Zertifizierungsverfahren.

Die konkrete Gültigkeitsdauer eines Zertifikats ergibt sich aus dem ausgestellten Zertifikat und den zugrunde liegenden Zertifizierungsbedingungen. Soweit vereinbart, kann die Zertifikatslaufzeit bis zu drei Jahre betragen.

Überwachungs-, Zwischen- oder Rezertifizierungsaudits richten sich nach dem vereinbarten Zertifizierungsverfahren.

Zertifikate dürfen ausschließlich innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer und für den ausgewiesenen Geltungsbereich verwendet werden.

Aussagen über eine Akkreditierung oder eine Zertifizierung unter Akkreditierung werden nur getroffen, soweit für den jeweiligen Geltungsbereich tatsächlich eine entsprechende Akkreditierung besteht.

Soweit für eine Zertifizierungsleistung eine externe oder unabhängige Zertifizierungsstelle einbezogen wird, gelten ergänzend deren dem Auftraggeber mitgeteilte Zertifizierungsbedingungen.

§ 11 Schulungen und Workshops

Inhalt, Umfang, Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort und Durchführungsform ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

Schulungen können in Präsenz, online oder hybrid durchgeführt werden.

Soweit vereinbart, erhalten Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung oder einen entsprechenden Nachweis.

Eine Teilnahmebescheinigung bestätigt grundsätzlich die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung. Ein bestimmter gesetzlicher, behördlicher oder berufsrechtlicher Qualifikationsstatus wird nur bestätigt, wenn dies ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Leistung ist.

§ 12 Hospitationen und Begehungen

Hospitationen und Begehungen erfolgen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

Gegenstand können insbesondere organisatorische, räumliche, hygienische, dokumentationsbezogene und qualitätsrelevante Aspekte sein.

Festgestellte Verbesserungspotenziale können dokumentiert und mit dem Auftraggeber besprochen werden.

Eine Begehung durch formelCuP ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene behördliche oder technische Prüfung.

§ 13 QM-Dokumentationen

QM-Dokumentationen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und der vereinbarten Anforderungen erstellt oder überarbeitet.

Soweit vereinbart, werden die Dokumentationen an die tatsächlichen Strukturen und Prozesse der jeweiligen Einrichtung angepasst.

Der Auftraggeber prüft die Dokumente vor deren betrieblicher Freigabe auf Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten seiner Einrichtung.

Spätere Änderungen gesetzlicher, regulatorischer, normativer oder betrieblicher Anforderungen können eine Aktualisierung erforderlich machen.

§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte

Von formelCuP erstellte Schulungsunterlagen, QM-Vorlagen, Präsentationen, Checklisten, Auditunterlagen, Prozessbeschreibungen, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse sind geschützt, soweit hierfür gesetzliche Schutzrechte bestehen.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die für den vereinbarten eigenen betrieblichen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, kommerzielle Weitergabe oder Verwertung gegenüber Dritten bedarf der Zustimmung von formelCuP, soweit formelCuP die entsprechenden Rechte zustehen.

Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

formelCuP behandelt vertrauliche betriebliche Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich.

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Soweit formelCuP personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

Gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.

§ 16 Haftung

formelCuP haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

formelCuP übernimmt keine Garantie für wirtschaftliche oder behördliche Entscheidungen Dritter.

Beratung und Auditvorbereitung begründen insbesondere keine Garantie für die Erteilung eines Zertifikats.

§ 17 Betrieblicher Versicherungsschutz

Die formelCuP GmbH verfügt für ihre geschäftliche Tätigkeit über betrieblichen Versicherungsschutz.

Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach den jeweils bestehenden Versicherungsverträgen, Versicherungsbedingungen, Deckungssummen und versicherten Tätigkeiten.

Das Bestehen des Versicherungsschutzes erweitert die gesetzliche oder vertragliche Haftung von formelCuP nicht.

§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge können insbesondere als Einzelauftrag, Jahresvertrag oder mehrjährige Betreuungsvereinbarung abgeschlossen werden.

Die konkrete Vertragslaufzeit und die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bis zur Vertragsbeendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu vergüten.

§ 19 Verbraucher und Widerrufsrecht

Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.

Besteht bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über sein Widerrufsrecht informiert.

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Der Verbraucher erhält, soweit erforderlich, die gesetzlich vorgesehenen Informationen über Bedingungen, Fristen und Verfahren des Widerrufs sowie das Muster-Widerrufsformular.

Soll eine kostenpflichtige Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, wird die Leistung nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen begonnen.

Das Widerrufsrecht kann bei einer kostenpflichtigen Dienstleistung mit vollständiger Leistungserbringung erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher zur Verfügung gestellt, soweit ein Widerrufsrecht besteht.

§ 20 Online-Vertragsschluss

Soweit über die Website lediglich Kontaktanfragen gestellt oder individuelle Angebote angefordert werden können, kommt hierdurch noch kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.

Wird ein unmittelbarer kostenpflichtiger Online-Vertragsschluss für Verbraucher angeboten, werden die hierfür geltenden gesetzlichen Informations- und Gestaltungspflichten umgesetzt.

§ 21 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der formelCuP GmbH als Gerichtsstand vereinbart werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

Individuelle Vereinbarungen zwischen formelCuP und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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